Die öffentlich-rechtliche Hochzeit

Wahrscheinlich gehört es zur Chronistenpflicht auch öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, über eine Hochzeit bei britischen Royals zu berichten. Vermutlich ist durch den öffentlich-rechtlichen Sendeauftrag sogar die Stunden währende Übertragung gedeckt. Ob sich aber ARD und ZDF gestern einen Gefallen getan haben, als sie über viele Stunden hinweg parallel die gleichen Bilder ausgestrahlt und sich nur in der Kommentierung voneinander unterschieden haben, das wage ich dann doch zu bezweifeln. Mit Gebührengeldern (nahezu) identische Programme auszustrahlen, das haben die beiden Systeme bislang weitgehend vermieden. Beispielsweise wird bei Sportereignissen von Weltgeltung, etwa den Fußballweltmeisterschaften, sorgsam darauf geachtet, daß man im Wechsel berichtet, heute die ARD, morgen das Zweite. Private Sender sollen sich am öffentlichen Hype orientieren dürfen, für öffentlich-rechtliche Anstalten gelten andere Regeln. Gottlob. Wohltuend die Programmentscheidung bei Phönix. Dort gab es gestern den Themenschwerpunkt: Es lebe die Republik.

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