Aus Versehen rechtskräftig geschieden
Herr und Frau Williams sind geschieden. Nach 21 Ehejahren. So weit, so gut. Nichts Besonderes, eigentlich. Nur: Mr. and Mrs. Williams wollten gar keine Scheidung. Aber der Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei in London hat im vergangenen Jahr in einem Online-Scheidungsportal versehentlich die falsche Akte geöffnet und damit einen endgültigen Scheidungsbeschluss für das falsche Ehepaar erwirkt. So kann’s gehen. In England. Die Londoner Kanzlei hat den Fehler zwar noch bemerkt und die Aufhebung des Scheidungsbeschlusses gefordert. Der zuständige Richter Sir Andrew McFarlane lehnte den Antrag jedoch ab. Der Scheidungsbeschluss ist rechtskräftig. Denn es bestehe “ein starkes öffentliches Interesse daran, die Sicherheit und Endgültigkeit zu respektieren, die sich aus einem rechtskräftigen Scheidungsbeschluss ergeben, und den durch ihn geschaffenen Status quo zu erhalten”, argumentierte der Richter. So kann’s gehen. Im Rechtsstaat. Großbritannien. Digitalisierung.