Unter der Überschrift: Ich bin beleidigt schrieb Burkhard Schröder in seinem Blog: Was ich noch sagen wollte: Meine atheistischen Gefühle werden immer dann provoziert und sehr beleidigt, wenn Verehrer höherer Wesen beleidigt sind, wenn man sich über ihre lächerlichen frommen Märchen lustig macht. Dem kann und darf man zustimmen. Hierzulande jedenfalls. Ich bin ja nur selten wirklich einer Meinung mit dem bekanntesten Wermelskirchener, wenn man einmal von Carl Leverkus absieht oder dem Pfarrer Dellmann, Christian Lindner nämlich. Der junge Chef der um ihre Existenz ringenden Freien Demokratischen Partei, genau: die mit der neuen Farbe Magenta neben Blau und Gelb, hat sich nämlich kürzlich für die Abschaffung des Blasphemieparagraphen im deutschen Strafrecht ausgesprochen. Dieser Paragraph Einhundertsechsundsechzig des Strafgesetzbuches bedroht Menschen, die den öffentlichen Frieden durch die Beschimpfung religiöser Bekenntnisse oder deren Einrichtungen, Bräuche und Besonderheiten gefährden, mit bis zu drei Jahren Haft. „Wenn Terroristen die freie Gesellschaft angreifen, antworten wir mit mehr und nicht weniger Freiheit. Der sogenannte Blasphemieparagraf 166 StGB gehört abgeschafft“, sagte Lindner im Gespräch mit der Zeitung. Das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Unabhängigkeit der Medien sollten nicht vor Religionen halt machen müssen. Auch eine Zensur aus vermeintlich guten Motiven mache unfrei – erst im Handeln, dann im Denken. „Künstler und Journalisten sollen wissen, dass wir ihre Freiheit und Unabhängigkeit gerade dann verteidigen, wenn sie unbequem sind.“ Mit Lindner bin ich der Meinung, daß Religionsgemeinschaften Satire und Spott ebenso ertragen müssen wie jeder Bürger, jede Partei, jeder Verein und jede andere gesellschaftliche Institution auch. Hans Michael Heinig, Professor für Öffentliches Recht, Kirchenrecht und Staatskirchenrecht in Göttingen und Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland, plädiert ebenfalls für die Beseitigung des Blasphemieverbots. „Eine Streichung würde deutlich machen: Die Presse- und Kunstfreiheit hat Vorrang vor dem diffusen Schutz religiöser Gefühle“, erklärte er. Zwar gebe es in Presse und Kunst zuweilen unappetitliche Auswüchse. Diese seien aber hinzunehmen oder mit Gegenrede zu erwidern.
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