CORRECTIV, das erste gemeinnützige Recherchezentrum im deutschsprachigen Raum mit Büros in Essen und Berlin hat mit seinen Veröffentlichungen zu den CumEx-Praktiken ein gewaltiges Wirtschaftsverbrechen aufgedeckt. Und dafür gerät der Journalistenverbund nun selbst ins Visier der Justiz, denn die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt wegen „Anstiftung zum Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“. Das Strafrecht wird nicht zum ersten Mal gegen die Presse verwendet und mißbraucht. Wie war das noch? Grundgesetz Artikel Fünf, Absatz Eins: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.