Ein Rechtsbruch ist ein Rechtsbruch ist ein Rechtsbruch

Das Oberverwaltungsgericht des Landes (OVG) hat entschieden. Die Präsidentin dieses Gerichtshofes ist zugleich auch Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes des Landes. Das mag die Bedeutung der Entscheidung klarer machen. Der nach Tunesien abgeschobene  Sami A. ist widerrechtlich ins Ausland verbracht worden. Vom Landesintegrationsminister, der Stadt Bochum und ihrer Ausländerbehörde, vom Bundesamt für Migration. Allesamt hatten sie das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hinters Licht geführt. Die Präsidentin des OVG Münster vermutet öffentlich, daß “hier die Grenzen des Rechtsstaates ausgetestet” werden sollten. Die Gewaltenteilung, die Balance zwischen den unterschiedlichen Trägern staatlicher Gewalt und deren wechselseitiger Respekt, ist das höchste Gut des demokratischen Rechtsstaates. Regierung und Verwaltung, die sogenannte zweite Gewalt im Staat haben die juristischen Entscheidungen der dritten Gewalt auf jeden Fall zu respektieren. Was für den einzelnen Bürger gilt, gilt für staatliche Instanzen erst Recht. Gerichte treffen Entscheidungen, getroffene Entscheidungen sind zu beachten – von jedem jederzeit, vom Bürger genauso wie von der Verwaltung. Das schrieb der Richterbund in einer Stellungnahme. Eine schlichte Regel. Wer sie nicht beherzigt, riskiert den Rechtsstaat. Herbert Reul, von der CDU gestellter Landesinnenminister, verstieg sich in einer Richterschelte zu dem Satz, daß Richter immer auch ihre Entscheidungen am “Rechtsempfinden der Bevölkerung” orientieren sollten. Ein “befremdliches Verständnis der Rechtsstaatlichkeit”, wie die Bundesjustizministerin der Presse gegenüber formulierte. In Deutschland sind Minister schon wegen erheblich weniger brisanter Äußerungen zurückgetreten. Heute rudert der Polizeiminister des Landes zurück. Seine Formulierung hätte “mißverstanden werden können”. Eigentlich nicht. Es war der x-te Versuch eines populistischen Par­force­ritts. Das “gesunde Volksempfinden” bemühen, die Angst vor Terrorismus, und Wasser auf die Mühlen konservativer Kräfte lenken. Sei’s drum. Offenbar hat der zunehmende öffentliche Druck ein Einlenken bewirkt. Eine taktische Volte. Bleibt Joachim Stamp. “Liberaler” Integrationsminister. Der sieht heute noch kein Fehlverhalten. Er habe “rechtmäßig gehandelt”. Zwar akzeptiere er den Beschluss des OVG, aber er habe “nach wie vor eine andere Rechtsauffassung”. “Kommunikationsdefízite” habe es in diesem Fall zwischen dem Gericht und seinem Ministerium gegeben. Kommunikationsdefizite.  Mit einer solch billigen Ausrede hätte er während seiner Schulzeit keine  einzige Verspätung ohne Eintrag ins Klassenbuch rechtfertigen können. Vor ein paar Tagen noch hat Stamp den strammen Max markiert, sich mit der Abschiebung gebrüstet und den Mund ordentlich voll genommen. Jetzt schiebt er kleinlaut die Verantwortung fort. Aufs Bundesinnenministerium. Der Chef dieser  Behörde sowie der christlich-sozialen Partei in Bayern habe doch die Abschiebung “von Gefährdern” zur “Chefsache” machen wollen. Und nun schweige das Ministerium vor sich hin. Mimimi. Das kleinlaute Schweigen dröhnt gewaltig. Seehofer? Funkstille, Dobrindt? Funkstille. Söder? Funkstille. Die testosterongetränkten Mannsbilder, die zweitweise vor Kraft nicht mehr laufen konnten, halten sich bedeckt. Die Suppe auslöffeln, die sie angerichtet haben, das mögen sie so gar nicht.

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