Unrechtseinsicht

Drei “branchenübliche” Informationsreisen, “gasfachliche Expeditionen”  nach Amsterdam, Norwegen und Straßburg hat der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende der Wermelskirchener Stadtwerke, Hermann Opitz, vor dem Kölner Landgericht “eingeräumt”. Allerdings habe sich der Stadtverordnete der WNKUWG seinerzeit nicht vorstellen können, gegen geltendes Recht verstoßen zu haben. Heute indes würde er sich an solchen Reisen nicht mehr beteiligen. Diese “Unrechtseinsicht” hat nun dazu geführt, daß das Verfahren gegen Opitz und andere gegen Zahlung einer Geldbuße beendet wurde. “Gasfachliche” Informationsveranstaltungen, teils mit den Ehefrauen, Helikopterflüge auf norwegische Gasplattformen, ein Besuch in Straßburg, bei dem auf die “lästige” Besichtigung eine Gasspeichers verzichtet wurde, so sieht die Fort- und Weiterbildung im Bereich der Energiewirtschaft aus. Und bei solchen Veranstaltungen sollen einem Menschen, der im Stadtrat die Interessen der Menschen dieser Stadt vertritt und über die Belange der Kommune entscheidet, keine Zweifel gekommen sein? Da soll den Beteiligten niemals der Gedanke gekommen sein, daß die Begünstigten nur positiv beeinflußt werden sollten? Hermann Opitz sollte zumindest jetzt, nach dem Verfahren, sein kommunalpolitisches Mandat wegen erwiesener purer Einfalt sofort zurückgeben. Wir normalen Menschen, ohne Mandat oder Amt oder juristische Ausbildung, nennen das Ganze eher politische Einflußnahme, gegebenenfalls Korruption, auf keinen Fall aber persönliche Redlichkeit oder politische Unabhängigkeit.

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