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Gauweiler: Radikalenerlaß für Bänker

Das ist doch mal eine Variante: Peter Gauweiler, CSU-Urgestein, fordert einen Radikalenerlaß für Bankmanager. Wir erinnern uns: Während der Kanzlerschaft Willy Brands gab es in den siebziger Jahren einen Radikalenerlaß. Die Einstellung in den Öffentlichen Dienst, als Lokführer, Lehrer oder Briefträger beispielsweise, konnte verweigert werden oder die Entlassung konnte erfolgen, wenn Zweifel bestanden, daß die Betroffenen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten. Gemeint und betroffen waren Linke aller Couleur, Radikale eben. Das Kreditwesengesetz (KWG), das Berufsgesetz für Banker, verlange, so zitiert Spiegel Online Peter Gauweiler, daß Bänker und Finanzdienstleister zuverlässig sein müssen. Persönliche Schwächen von Bankmanagern könnten Zweifel an der Zuverlässigkeit begründen, etwa  “die Neigung zu unangemessen riskanten Geschäften – insbesondere Spekulationsgeschäften”. Nach Gauweiler sollte jeder Inhaber einer Bankerlaubnis in Deutschland – in einer Art Regelanfrage – auf sein einschlägiges Verhalten in der Vergangenheit abgeklopft werden.” Dies würde dem “Schutz des Eigentums” dienen. Das Grundgesetz garantiere diesen Schutz als “Verantwortungseigentum”. Seit Jahren entschwinde das Verantwortungseigentum “durch Investmentbanking, Hedgefonds und die Blickverengung auf Sharerholder Value”.