Schlagwort: Landesarbeitsgericht Köln

BH

Der BH. Jeder weiß, was mit diesen zwei Buchstaben bezeichnet wird, der Büstenhalter. Mitunter heißt er auch Brüstenhalter, Busenhalter, Büstenhalter, Büha. Im Gossenjargon Tittenstrick, das wäre dann TS.  Oder, auf österreichisch, Hopperlkraxen (HK), Hutschengeschirr (HG), Tittenhalter (TH) oder Duttlhalter (DH). Anyway: Wir bleiben beim BH. Und nun hat ein leibhaftiges Landesarbeitsgericht in Köln (Aktenzeichen: 3 TaBV 15/10) eine wegweisende, eine Jahrhundert-Entscheidung getroffen, zum BH (TS, HK, HG, TH, DH). Arbeitgeber nämlich dürfen, laut Spiegel Online, Mitarbeiterinnen vorschreiben, im Dienst einen BH zu tragen, einen Büstenhalter, Brüstenhalter, Busenhalter und so weiter, siehe oben. Diese Regel bedeute keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts. Na toll. Als ob dieses Land keine anderen Sorgen habe. Zieht ihn an, Mädels, oder laßt ihn weg, Frauen, den BH, das Abendland wird jedenfalls wegen zweier Körbchen oder einem bloßen Läppchen keinen Schaden nehmen. Und der Kapitalismus auch nicht.

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Für die Fachleute: Diese junge Japanerin, Asami, bedeckt sich übrigens mit einem BH der Körbchengröße E70, was ungefähr der amerikanischen Größe D32 entsprechen soll.