Vor 75 Jahren, im September 1948, zum Auftakt der Grundgesetzberatungen, hielt er (Carlo Schmidt, W.H.) eine Rede, die man nachlesen muss, wenn es heute um Brandmauern gegen die Rechtsextremisten von der AfD geht. Im Parlamentarischen Rat zu Bonn, vor dem er die Rede hielt, saßen viele Widerstandskämpfer gegen Hitler, so viele wie in keinem späteren deutschen Parlament mehr. Sie wussten, was Carlo Schmid meinte, als er diese Forderung stellte: “Demokratie ist nur dort mehr als ein Produkt einer bloßen Zweckmäßigkeitsentscheidung, wo man den Mut hat, an sie als etwas für die Würde des Menschen Notwendiges zu glauben. Wenn man aber diesen Mut hat, dann muss man auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen.”
Heribert Prantl, Mut zur Intoleranz, in Süddeutsche Zeitung vom zweiundzwanzigsten September Zweitausenddreiundzwanzig
Um diesen Mut geht es im Umgang mit der AfD. Aus dieser Mahnung wurde der Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes. “Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.” Man darf damit nicht warten, bis es zu spät ist.