Christdemokratischer Genderblödsinn

Einige Tage sind es schon her, daß die CDU im Thüringer Landtag einen Antrag eingebracht und diesem mit den Stimmen der dortigen AfD zur Mehrheit verholfen hatte. Genau in jenem Landtag, in dem die Christdemokraten Arm in Arm mit nämlichen Nationalchauvinisten und Rechtsextremisten einem heutzutage kaum mehr bekannten Freidemokraten mit Wurzeln aus Aachen und spitzen Cowboyschuhen zu einer eintägigen Ministerpräsidentenschaft verholfen hatten. Dieser Herr, Kümmerlich oder so ähnlich, wurde vom rechten Verbund gewählt aus Angst vor einer weiteren Amtszeit eines Ministerpräsidenten aus der Reihen der Partei Die Linke. „Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der deutschen Sprache!” So ist der Entschließungstext in schlechtem Deutsch überschrieben. Man kann die Furcht nachgerade riechen, die immer noch dort in der Thüringer Landeshauptstadt, in Erfurcht herrscht vor Sozialdemokraten, Linken, Liberalen und was sonst noch so alles in der gesellschaftlichen Mitte des politischen Zirkus angesiedelt ist und sich mühsam durch dieses Wortungetüm der Gegengenderentschließung auf uns zubewegt. Gendern. Uh. Ein Gespenst geht um in Europa, das Gespenst des Genderns. Es wird uns alle mitreißen und uns von den Höhen teutonischer Dichtkunst, derer sich doch vor allem die konservativen Politiker allenthalben befleißigen, in den Orkus gleichmacherisch-sozialistischer Gendersprache zu schmettern. Was hat der Landtag nun wirklich beschlossen? Das verrät uns das Ergebnis dichterischer Walkkunst leider auch nicht wirklich. Ein Gesetz ist es nicht. Überhaupt nichts, was rechtsverbindlich sein könnte. Niemand wird ermächtigt, keiner wird angehalten, es gibt nach der Entschließung keine Berechtigung und keine Verpflichtung. Es ist wie mit dem freidemokratischen Ministerpräsidenten: Man weiß gar nicht, ob es den wirklich jemals gegeben hatte. Der Landtagsbeschluß stellt fest und fordert auf. Festgestellt wird das Narrativ vom natürlichen Sprachwandel, der der Mehrheit der Bevölkerung von ganz allein einleuchte. Davon unterscheide sich “ideologischer“ Sprachwandel, von einer “politischen Bewegung” herbeigeführt. Zum Sprachwandel berechtigt sei “ausschließlich der Rat für deutsche Rechtschreibung“, nicht etwa die Bevölkerung, also die Gesellschaft samt ihrer Strömungen. So. Basta. Beschlossen und Verkündet. Jedenfalls für Thüringen. Die Landtagspräsidentin solle nunmehr in der Innen- und Außenkommunikation des Parlaments “keine grammatisch falsche Gendersprache” mehr verwenden und die Landesregierung aufrufen, das entsprechend auch in Behörden, Schulen, Gerichten, Universitäten und im öffentlich-rechtlichen Rundfunk durchzusetzen. Das hatte doch seinerzeit schon mit dem Ministerpräsidenten nicht geklappt. Man kann nicht mit den Rechtsaußen der Gesellschaft irgendetwas beschließen in der Hoffnung, die Bürgerinnen und Bürger hätten ihren Verstand und ihren Anstand an der Garderobe abgegeben und folgten dem rechten Blödsinn jetzt widerspruchslos. Und die Landesregierung geriete in erhebliche Verlegenheit, wollte sie Richterinnen, Journalisten, Hochschullehrern, Pfarrerinnen oder Schriftstellern oktroyieren, wie sie reden, schreiben oder verkünden sollen. Das darf gottlob niemand. Niemand.

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