Tag: 23. August 2009

Ein Extrablatt als Nebelkerze

CDU, SPD und H.-D. Husfeldt haben gemeinsam das “Extrablatt: Klare Worte zum Lochesplatz” in Wermelskirchen verteilen lassen. Gehofft hatte ich auf sachgerechte Aufklärung, auf rückhaltlose Beantwortung offener Fragen. Herausgekommen ist ein Extrablatt mit der Funktion einer Nebelkerze.

1. Kapitel des Extrablattes

“Nein, eine Grenze hat die Pressemacht.” Damit fängt der Artikel an. Es folgt das bekannte Klagelied gegen die Bergische Morgenpost. Sie betreibe eine “Desinformationskampagane”, mit den “Mitteln der Auslassung, Verkürzung und Verdrehung von Sachverhalten, der Vermischung von Meinung und Bericht” würden die Leser der Zeitung “manipuliert und Streit und Zweitracht in die Stadt getragen”.

Also, dann mal genau: Welche Grenze hat die Pressemacht? Zur Information Grundgesetz Art 5 (1) (2):

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Presse- und Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht, ein gegen die Staatsgewalt gerichtetes Grundrecht, das vermeiden soll, daß die öffentliche Meinungsbildung von Regierungen oder Gesetzgebung, also auch von Parteien beeinträchtigt werden könnte. Insoweit hat die Pressemacht erst einmal keine Grenze. Jedenfalls nicht die, die sich CDU, Husfeldt und SPD so sehr wünschen. Vielleicht ist es umgekehrt: Die Parteienmacht endet an der Pressefreiheit. Jedenfalls dann, wenn die Presse funktioniert und ihre Aufgaben wahrnimmt, sie also den Parteien auf die Finger schaut und auch die Ecken der Macht für die Bürger ausleuchtet. Weiterlesen