Schlagwort: Geldstrafe

Maulkorb und Geldstrafe

Abgestraft. Weil er Kritik geübt hat, öffentlich, in einer Zeitung. Am Unternehmen. An der Führung. Philipp Lahm heißt der Abgestrafte, ist Verteidiger bei Bayern München und in der deutschen Fußballnationalmannschaft. Ein kluger, junger Mann gibt selbstbewußt der Süddeutschen Zeitung ein Interview, hält dabei mit seiner Meinung nicht hinter dem Berg, kritisiert seine Vereinsführung für die Investitionspolitik – und wird jetzt mit der höchsten Geldstrafe bestraft, mit der der FC Bayern je einen seiner Angestellten bedacht hat. Man spricht von fünfzigtausend Euro. Der Vorstandsvorsitzende des Unternehmens eben im Fernsehen: “Interviews der Spieler werden vom FC Bayern organisiert und autorisiert.” Ich bin nicht sicher, daß man einem Fußballer das Recht auf die eigene Meinung und zur öffentlichen Äußerung mit dem Gehaltscheck und dem Arbeitsvertrag abkaufen kann. Der große FC Bayern schafft jetzt, vielleicht, Ruhe, er tut sich aber keinen Gefallen, wenn er in der Krise Angestellte bestraft, die ihr bürgerliches Grundrecht wahrnehmen. Auch für Uli Hoeneß und Kalle Rummenigge gilt der Artikel 5 unseres Grundgesetzes: “Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. (…) Eine Zensur findet nicht statt.” Nirgendwo ist in diesem Text die Rede von einem autorisationsberechtigten Arbeitgeber. Und Vorbilder für die Jugend können die nicht sein, die ihren kritischen Mitarbeitern Maulkörbe verpassen.