Schlagwort: Alliierte

Fraternisierungsverbot aufgehoben

Am Montag, dem 1. Oktober 1945, heute vor 64 Jahren, wurde das “Fraternisierungsverbot” aufgehoben. Seit dem Herbst 1944 galt in Deutschland ein Erlaß der alliierten Heeresführung, der das Fraternisierungsverbot regelte, das Gebot der Nichtverbrüderung: “Nichtverbrüderung ist die Vermeidung des Zusammentreffens mit Deutschen auf der Grundlage von Freundlichkeit, Vertrautheit oder Intimität – ob individuell oder in Gruppen, im offiziellen oder inoffiziellen Umgang.” Konkret bedeutete dies, daß alliierte Soldaten Deutschen nicht die Hände schütteln, keinen Sport gemeinsam mit Deutschen betreiben, nicht mit ihnen tanzen, natürlich Deutsche nicht heiraten durften; der Besuch deutscher Gaststätten oder Hotels, generell von Häusern von Deutschen war verboten, die Soldaten durften keine Geschenke annehmen oder austeilen, kurzum: alle freundlichen oder gar freundschaftlichen Kontakte waren untersagt.

Der Grund für diesen Erlaß: Man befürchtete deutsche Sabotageakte, womöglich sogar das Entstehen einer deutschen Untergrundbewegung, und die soziale Ächtung sollte den Deutschen klar machen, daß sie mitverantwortlich waren für Krieg und Kriegsverbrechen. Soldaten, die dennoch mit Deutschen fraternisierten, konnten mit Geld- oder Arreststrafen belegt werden. Gleichwohl: Das Fraternisierungsverbot funktionierte niemals wirklich umfassend und als die Verstöße immer zahlreicher wurden, so zahlreich, daß sie weder kontrolliert, noch sanktioniert werden konnten, lockerte die Armeeführung das Verbot und hob es am 1. Oktober 1945 vollends auf.