Die freie Rede

Kurt Kister kommentiert. In der Süddeutschen. Und zwar die freie Rede, die freie Rede im Bundestag. Es gebe zwar, so Kister, “noch einige scharfzüngige Redner im Bundestag, die mit Sprachbildern ebenso umgehen können, wie sie die Kunst des verbalen Angriffs beherrschen. Guido Westerwelle oder Gregor Gysi zählen zu ihnen.” Es dominierten aber “die Vorleser, die Babbler wie die neue FDP-Fraktionschefin Birgit Homburger oder die Reden-halten-ist-auch-nichts-anderes-als-Wurstschneiden-Rhetoriker wie Angela Merkel.” Wobei eine gut abgelesene Rede mehr Zuhörer in den Bann nehmen könne, “als Franz Josef Jung oder der Wirtschaftsminister Dingsbums dies in freier Rede tun.” Dabei habe es 1999 einen denkwürdigen Antrag gegeben, “den ausgerechnet Dirk Niebel, der heutige FDP-Entwicklungshilfeminister, einbrachte (Niebel gilt nur unter Fallschirmjägern als Redetalent). Der Antrag zielte darauf ab, dass in der letzten Sitzungswoche des Bundestags nur frei gesprochen werden sollte.” Dieser Antrag ist seinerzeit abgelehnt worden.  Der Paragraph 33 der Geschäftsordnung des Bundestags lautet: “Die Redner sprechen grundsätzlich in freiem Vortrag. Sie können hierbei Aufzeichnungen benutzen.”

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